MICHAEL Rechtsanwaelte

Rechtsprechung aktuell: Ärger mit dem Zeugnis

Eine polemische und ironisch formulierte Leistungsbeurteilung genügt den Mindestanforderungen an ein qualifiziertes Arbeitszeugnis nicht (Landesarbeitsgericht Köln, Februar 2017).

Die Prozessparteien, Arbeitgeber (Beklagter) und Arbeitnehmerin (Klägerin), hatten im Kündigungsschutzprozess beim Arbeitsgericht einen Vergleich geschlossen, der die Beendigung des Arbeitsverhältnisses sowie eine Abfindungszahlung vorsah. Darüber hinaus lautete Ziff. 5 des Vergleichs: „Der Beklagte wird der Klägerin ein wohlwollendes qualifiziertes Zeugnis erteilen.“.

Der Arbeitgeber erteilte letztlich der Arbeitnehmerin, nachdem er sich zunächst geweigert hatte, ein Zeugnis mit nachfolgendem Inhalt:

Zeugnis

 Fr. N H war bei uns als Gebäudereinigungskraft, speziell im Objekt A Arkaden, eingesetzt. Geschlechterbezogen war Frau H sehr beliebt.

 Ihre Aufgaben hat Frau H nach Anweisungen sehr bemüht erledigt. Die Anstrengungen Ihrer Tätigkeit hat Frau H sehr regelmäßig mit Schöpferpausen bedacht und Ihre Arbeitszeit nach Ihren Anforderungen ausgeführt.

 Wir wünschen Frau H für die Zukunft alles Gute.“

Das Landesarbeitsgericht Köln hat, nachdem die Arbeitnehmerin Rechtsmittel gegen dieses Zeugnis eingelegt hat, dazu ausgeführt, das mit dem Wort „Zeugnis“ überschriebene Schreiben stelle kein Arbeitszeugnis, sondern eine Provokation dar. Es erfülle somit nicht den Anspruch auf Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses. Die Arbeitnehmerin werde unangemessen diskreditiert, ebenso gehörten die zahlreichen Orthografiefehler nicht in ein Zeugnis. Ein Zeugnis, das polemisch und in grob unsachlichem und ironischem Stil verfasst ist und bei dessen Vorlage sich der Arbeitnehmer der Lächerlichkeit preisgeben würde, erfülle nicht die Mindestanforderungen an die Erteilung eines qualifizierten Arbeitszeugnisses.

Wenn Sie Fragen zum Arbeitsrecht haben, steht Ihnen Frau RAin Hansen-Strauß (Fachanwältin für Arbeitsrecht) als Ansprechpartnerin bei uns im Hause gerne zur Verfügung!

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