MICHAEL Rechtsanwaelte

Rückerstattung des Kaufpreises bei abgesagten oder verschobenen Veranstaltungen – Veranstalter verweisen auf die Gutscheinlösung

Zahlreiche Konzerte, Veranstaltungen und Events wurden mittlerweile aufgrund der Corona-Krise abgesagt. Das ist vor allem für diejenigen Kunden ärgerlich, die ihre Tickets bereits gekauft haben. Tickethändler versuchen nun, Veranstaltungen zu verschieben. Doch was Rückerstattungen betrifft, zeigen sich Veranstalter und Tickethändler zur Zeit noch sehr zurückhaltend, hoffen diese auf einen entsprechenden Gesetzesentwurf des Bundesrats, der zur Abfederung von finanziellen Schäden und der damit einhergehenden Gefährdung von Existenzen eine sogenannte Gutscheinregelung vorsehen soll, wonach Verbraucher statt des Kaufpreises vielmehr einen Gutschein zur Buchung eines anderen Events oder der Teilnahme an einem Alternativtermin erhalten sollen.

Insoweit spielen Veranstalter und Tickethändler  aktuell auf Zeit, um Rückzahlungen zu vermeiden. Mit einer Entscheidung des Bundesrats kann in den kommenden Tagen gerechnet werden, worüber wir Sie selbstverständlich ebenfalls informieren werden.

Ungeachtet des derzeit nicht klaren Umgangs mit Rückerstattungen, sollten Verbraucher dennoch Veranstalter oder Tickethändler kontaktieren und auf eine Rückerstattung des Kaufpreises pochen und zum Ausdruck bringen, dass an einer Gutscheinlösung kein Interesse besteht. Ob ein solches Begehren letztlich auch juristisch umsetzbar sein wird, wird sich zeitnah zeigen.

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