Beleidigung des Arbeitgebers als „soziales Arschloch“ zog eine fristlose Kündigung nach sich
31. Mai 2017Beleidigt ein Arbeitnehmer seinen Arbeitgeber als „soziales Arschloch“, darf der Arbeitgeber das Arbeitsverhältnis fristlos kündigen, auch nach 23-jähriger Betriebszugehörigkeit des Arbeitnehmers. Zwischen dem Arbeitnehmer und dem ehemaligen Geschäftsführer des Betriebs, dem Vater des jetzigen Geschäftsführers, kam es zu einer Diskussion. Es ging um die Lösung eines technischen Problems. Als der Kläger den Betrieb wortlos verließ, […]