Promillegrenze: Absolute Fahruntüchtigkeit bei Pedelecs
Kraftfahrer sind nach der BGH-Rechtsprechung schon bei einem Blutalkoholgehalt von 1,1 Promille unwiderleglich fahruntüchtig; diese Regelung findet jedoch auf Fahrer von Elektrofahrrädern, deren Geschwindigkeit auf 25 km begrenzt ist (Pedelecs) keine Anwendung.
Diese Entscheidung hat das OLG Karlsruhe am 14.07.2020 getroffen.
Folgender Fall lag der Entscheidung zugrunde:
Der Fahrer eines „Pedelecs“ war mit einer auf seinem Fahrweg einbiegenden Fahrradfahrerin, die seine Vorfahrt missachtet hatte, kollidiert. Bei ihm wurde eine Alkoholkonzentration von max. 1,59 Promille festgestellt. Es kam deshalb zur Anklage mit dem Tatvorwurf der fahrlässigen Trunkenheit im Straßenverkehr.
Sowohl das Amtsgericht als auch das Landgericht haben den Angeklagten freigesprochen; gegen dieses Urteil hat die Staatsanwaltschaft Revision eingelegt, über die das OLG Karlsruhe, wie oben dargelegt, entschieden hat. Die Entscheidung ist zwar noch nicht endgültig, da die Beteiligten an dem Verfahren noch Gelegenheit zur Stellungnahme haben. Der Senat des OLG Karlsruhe hat jedoch in seinem Hinweisbeschluss eine vorläufige Beurteilung der Sach- und Rechtslage abgegeben.
Das OLG kommt zu dem Ergebnis, dass keine ausreichenden Beweise vorhanden sind, dass der Angeklagte alkoholbedingt nicht mehr zum Führen des Fahrzeugs in der Lage war. Eine Verurteilung wegen Trunkenheit im Straßenverkehr unter dem Gesichtspunkt der relativen Fahruntüchtigkeit komme deshalb nicht in Betracht. Voraussetzung hierfür wäre eine Blutalkoholkonzentration von mindestens 0,3 Promille bei Hinzutreten alkoholtypischer Ausfallerscheinungen.
Eine Ordnungswidrigkeit sah das OLG ebenfalls nicht als gegeben an – diese liegt vor bei Führen eines Kraftfahrzeuges mit mindestens 0,5 Promille Alkohol im Blut – da „Pedelecs“ mit einer Begrenzung der motorunterstützten Geschwindigkeit auf 25 km/h keine Kraftfahrzeuge im Sinne des Straßenverkehrsrechts sind.
Bei Fahrradfahrern wird davon ausgegangen, dass diese ab 1,6 Promille absolut fahruntüchtig sind.
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