Neue Verordnung zur Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge
Am 31.05.06 hat das Bundeskabinett eine neue Regelung zu Kennzeichnung emissionsarmer Kraftfahrzeuge beschlossen. Die Verordnung ist eine bundeseinheitliche Regelung. Das Kennzeichen soll nach der Höhe der Partikelemissionen der Kfz erfolgen. Zudem wird ein Verkehrszeichen eingeführt, das die örtlichen Behörden zur Anordnung von Verkehrsbeschränkungen aufstellen können. (mehr …)